Stadt Weißenburg i. Bay.: Erschließungsmaßnahme WG "Stadtnah im Grünen" und GWG "Am Lehenwiesenweg II"
Stadt Weißenburg i. Bay.: Erschließungsmaßnahme WG "Stadtnah im Grünen" und GWG "Am Lehenwiesenweg II", Ingenieurleistungen – Objektplanung Ingenieurbauwerke und Objektplanung Verkehrsanlagen
Verfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung (ein Vertrag) der a.) Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI Teil 3, Abschnitt 3, §§ 41 ff. Entwässerung im Trennsystem / Kanalbau / Regenrückhaltung (Gruppe 2 nach HOAI Anl. 12.2), - objekt- und stufenweise Beauftragung* der Grundleistungen der Leistungsphasen 2 - 9, - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 2 – 4 einschl. zugehörige Besondere Leistungen, - Stufe 2 mit LPH 5 – 9 gem. Vertragsmuster nach HIV-KOM Ingenieurvertrag. Aufgrund der bereits vorliegenden Vorauslegung wird LPH 2 von 20 auf 10 % reduziert. - Besondere Leistungen: Örtliche Bauüberwachung nach Anl. 12 HOAI sowie ZVB-Ing. Ziff. 8.10 und Ziff. 10; und b.) Objektplanung Verkehrsanlagen nach HOAI Teil 3, Abschnitt 4, §§ 45 ff. - objekt- und stufenweise Beauftragung* der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 9, - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 – 4 einschl. zugehörige Besondere Leistungen, - Stufe 2 mit LPH 5 – 9 gem. Vertragsmuster nach HIV-KOM Ingenieurvertrag. - Es wird davon ausgegangen, dass LPH 4 nicht erforderlich sein wird. - Besondere Leistungen: Örtliche Bauüberwachung nach Anl. 13 HOAI sowie ZVB-Ing. Ziff. 8.10 und Ziff. 10. || Allgemeines: *Beauftragungsstufen:- Stufe 1 Gesamtmaßnahme: Objektplanung Ingenieurbauwerke mit LPH 2-4 und Objektplanung Verkehrsanlagen mit LPH 1-4 für die Gesamtmaßnahme (Objekt 1+2);- Stufe 2 getrennt nach Objekt 1 und 2: Objektplanung Ingenieurbauwerke und Objektplanung Verkehrsanlagen mit LPH 5-9 für Objekt 1, Objektplanung, Ingenieurbauwerke und Objektplanung Verkehrsanlagen mit LPH 5-9 für Objekt 2;- Die Einarbeitung, Überprüfung und fachliche Bewertung der vorliegenden Vorauslegung „Ingenieurbauwerke“ ist erforderlich; die verantwortliche Übernahme gemäß § 8 HOAI ist zu vereinbaren. Die Zielfindungsphase nach BGB ist mit den Bebauungsplänen abgeschlossen. Die Vergabe der ausgeschriebenen Dienstleistungen erfolgt ausschließlich an einen Bieter (AN). Für die Leistungsbereiche wird ein gemeinsamer Vertrag geschlossen. Der Vertragsabschluss für die Gesamtmaßnahme erfolgt auf Basis des Ingenieurvertrags nach HIV-KOM (Boorberg-Verlag) inkl. AVB und ZVB. Die Vergabe erfolgt im Rahmen dieses gegenständlichen VgV‑Verfahrens, sodass der Zuschlag ausschließlich an ein gemeinsames Angebot erteilt werden kann. Eine getrennte Zuschlagserteilung an unterschiedliche Bieter ist ausgeschlossen.- Zulässige Bewerbungs- bzw. Angebotskonstellationen sind:o ein Ingenieurbüro, das beide Leistungsbereiche erbringt,o ein Ingenieurbüro mit einem/mehreren Nachunternehmen für einzelne Leistungsbereicheo eine Gemeinschaft aus Ingenieuren und Fachplanern (gesamtschuldnerische Haftung nicht zwingend erforderlich). || Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht.Grundlegende Informationen sind bereits mit der Auftragsbekanntmachung Stufe 1 veröffentlicht und können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. || Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorar-tafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.