Tragwerksplanung des Neubaus Endinger Graben, Abschnitt 1 – 4
Tragwerksplanung des Neubaus Endinger Graben, Abschnitt 1 – 4
Die Erlebachverdolung sowie der Endinger Graben im Stadtkernbereich von Endingen weisen keine ausreichende Abflussleistungsfähigkeit im Hochwasserfall auf. Der Endinger Graben verläuft als ausgebautes, in Teilabschnitten verdoltes, Gewässer durch den Kernstadtbereich von Endingen und mündet am nordwestlichen Stadtrandbereich in das RB Bergheimer Weg. Neben den Zuflüssen aus den beiden Fließgewässern Schambach und Erlebach dient der Endinger Graben auch als Vorflut für die Siedlungsentwässerung. Im Stadtbereich existieren eine Vielzahl von Einleitungen aus den im Misch- und bereichsweise im Trennsystem entwässerten, bebauten Bereichen. Der Endinger Graben weist gravierende wasserwirtschaftliche und gewässerökologische Defizite auf, die im Rahmen einer gesamtheitlichen Voruntersuchung dokumentiert werden konnten. Um die definierten Planungsziele zu erreichen, ist die Realisierung eines umfangreichen mehrstufigen Ausbaukonzept geplant. Ein wichtiger Bestandteil ist der Neubau und Ausbau des Endinger Grabens Abschnitt 1-4. Die Entwurf- und Genehmigungsplanung für die Baumaßnahme Abschnitt 1-4 wurde im Auftrag der Stadt Endingen durch Zink Ingenieure erarbeitet. Es folgt eine Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahmen bei den Abschnitte 1 bis 4. Abschnitt 1 Neubau Erlebachverdolung Geplant ist eine Neustrukturierung des Verdolungs- und Entwässerungssystems im Abschnitt 1, der sich vom Kreuzungsbereich Riegeler Straße Rempartstraße/Hauptstraße bis zum östlichen Ortsrand von Endingen erstreckt. Vorgesehen ist u.a. der Neubau der Verdolung Erlenbach auf einer Länge von 413 m. Abschnitt 2 - Neubau Endinger Graben Im Abschnitt 2 erfolgt auf einer Länge von ca. 1,65 km ein Neubau des Endinger Grabens entlang des östlichen bzw. nördlichen Ortsrandbereiches, ausgehend von der Riegeler Straße (K 5145) im Süden bis zum Anschluss an den bestehenden Endinger Graben im Nordwesten, in Höhe des Gewerbegebietes Winkel. Der Endinger Graben im Abschnitt 2 übernimmt im Hochwasserfall die Funktion eines Fließpolders. Die geplanten Durchlassbauwerke inkl. Schieber wirken im Hochwasserfall als Drosselelemente und ermöglichen eine Hochwasserbewirtschaftung des naturnahen Gewässerabschnittes. Abschnitt 3 - Ausbau Endinger Graben Der Abschnitt 3 umfasst den Ausbau des Endinger Grabens (L = 900 m), ausgehend vom Brückenbauwerk L 113 bis zur Neubaustrecke im Abschnitt 2 im Osten. Der Endinger Graben verläuft hier in einem relativ schmalen Geländestreifen zwischen der bestehenden Bebauung. Im Zuge der Maßnahme werden die vorhandenen Anlandungen beseitigt und das Abflussprofil geringfügig vergrößert. Abschnitt 4 - Ausbau Endinger Graben westlich L 113 Das Ausbaukonzept sieht den Bau einer Flutmulde (L = 530 m) zur Hochwasserentlastung vor, welche auf der Südseite parallel zum Endinger Graben geführt wird. Im Regelfall wird der Niedrig- und Mittelwasserabfluss über den Endinger Graben abgeführt. Im Zuge der geplanten Maßnahmen ist eine Sicherung, bereichsweise Neuverlegung, der vorhandenen unterirdischen Ver- und Entsorgungseinrichtungen in allen Abschnitten erforderlich. Der Planfeststellungsbeschluss für die Baumaßnahme Abschnitt 1-4 liegt mit dem Datum vom 27.10.2022 vor. Im laufenden Planfeststellungsverfahren wurden Planänderungen vorgenommen. Diese Änderungen wurden mit dem Schreiben vom Landratsamt als unwesentliche Planungsänderungen eingestuft wurde. Bei den Planänderungen handelt es sich um 1. Wegfall der Flachwasserzone in Abschnitt 2 2. Wegfall der geplanten Brücken über den Endinger Graben und der Flutmulde in Abschnitt 4 3. Umbau Einlaufbereich RB Bergheimer Weg als alternatives Wegekonzeptes ohne Brücken Tragwerksplanung Im Abschnitt 2 ist die Herstellung von 5 Kreuzungsbauwerken (Stahlbetonrohre) geplant: Stationierung Straße Durchmesser Länge [m] 1+550 Lichteneckstraße DN 2400 12,90 1+050 Kapellenhöfe DN 1600 10,35 0+670 Wirtschaftsweg DN 1600 9,15 0+271 Wirtschaftsweg DN 1600 11,50 0+023 Wirtschaftsweg DN 2200 16,80 Im Ein- und Auslaufbereich der geplanten Durchlässe sind Einlaufbauwerke aus Ortbeton vorgesehen. Die Planung der Bahnbrücke und der Stahlbetonrohre selbst (Fertigteile) sind nicht Bestandteil der Leistung. Die Verkehrssicherung der Brücken / Durchlässe, insbesondere der Schutz gegen Abstürzen, ist nach den geltenden fachlichen und rechtlichen Vorgaben zu planen (Geländer und Fundamente). Im Abschnitt 2 ist eine Lärmschutzwand entlang der L113 auf einer Länge von ca. 82 m und einer Höhe von ca. 2,30 m zu entwerfen. Der Entwurf der Lärmschutzwand erfolgt nach Beauftragung in enger Abstimmung mit der Objektplanung. Alle Leistungen sind gemäß ZTV-Ing zu planen.