Markterkundung: Transkranielle Magnetstimulations-Systeme (TMS-System)

Deadline:N/A

Tender information
Wien
Type
Prior information
Procedure
Unknown
Ref. number
Markterkundung
Planned procedure start date
20 Jul 2026 00:00
Die Auftraggeberin führt vor Einleitung des Vergabeverfahrens eine Markterkundung gemäß § 24 BVergG 2018 durch. Gegenstand der Markterkundung ist die europaweite Überprüfung, wie viele Anbieter die nachstehenden drei transkraniellen Magnetstimulationssystemen (TMS-Systemen) liefern könnten. Jedes TMS-System muss als funktionsfähiges Gesamtsystem geliefert werden und aus einem Stimulator, einem Applikator bzw einer Stimulationsspule, einer Neuronavigation, einem Behandlungsstuhl sowie einer Halterung bestehen. Vorgesehen sind zwei aktiv gekühlte Stimulationsspulen für DLPFC-Ziele und hohe Pulsraten (ONE-D Protokoll) sowie eine Stimulationsspule für DLPFC-Ziele mit höherer Fokalität. Die Applikatoren müssen zwischen den baugleichen Systemen umgesteckt werden können, um unterschiedliche Stimulations- und Behandlungsformen innerhalb derselben Systemarchitektur zu ermöglichen. Ein wichtiger Forschungsschwerpunkt an der MUW ist seit über 15 Jahren die Kombination der TMS mit der funktionellen Magnetresonanztomographie (fMRT). Ziel der kombinierten TMS/fMRT-Verfahren ist es, die Wirkung nichtinvasiver Hirnstimulation direkt mit der Hirnaktivität, die durch funktioneller MRT bestimmt werden kann, zu untersuchen. Dazu wurden in den vergangenen Jahren umfangreiche Forschungsarbeiten zur kombinierten TMS/fMRT durchgeführt. Ein wesentlicher Schwerpunkt lag dabei auf der Entwicklung neuer Hardware- und Softwarelösungen. Dabei wurden speziell angepasste MR-kompatible Empfangsspulen entwickelt, die zwischen Kopf und TMS-Spule positioniert werden können und eine besonders empfindliche Bildgebung direkt am Stimulationsort ermöglichen. Die entwickelten MRT-Geräte wurden an der MUW patentiert (US-Patent US9924889B2 „Method and system for combined transcranial magnetic simulation (TMS) and functional magnetic resonance imaging (fMRI) studies“, siehe Anlage ./2). Die patentierte MR-Spule der MUW ist mit dem für kombinierte TMS/fMRT-Anwendungen erforderlichen TMS-Applikator technisch abgestimmt. Diese Abstimmung bildet den zentralen technischen Anknüpfungspunkt. Die neu anzuschaffenden Systeme müssen daher mit den bestehenden Systemen für die TMS/fMRT-Studien kompatibel sein, um eine Übertragung der TMS/fMRT-Erkenntnisse in die TMS-Applikation zu gewährleisten. Die Kompatibilität muss insbesondere ermöglichen, eine TMS-Applikation im MRT durchzuführen und dieselbe Applikation außerhalb des MRT mit identischer Hardware zu reproduzieren. Zur Beurteilung der Kompatibilität siehe Anlage ./1 bis Anlage ./4. Potenzielle Anbieter solcher TMS-Systeme und Anbieter vergleichbarer Ersatzlösungen werden gebeten, bis 17.07.2026, 12:00 Uhr, eine Interessenbekundung an markterkundung@fsm.law einzureichen. Gegenstand der Interessenbekundung ist primär die bloße Information, ob solche TMS-Systeme in der oben dargestellten Konfiguration geliefert werden könnten. Die MUW wird diese Information in weiterer Folge prüfen.

Markterkundung: Transkranielle Magnetstimulations-Systeme (TMS-System)

Die Auftraggeberin hat Bedarf an drei transkraniellen Magnetstimulationssystemen (TMS-Systemen). Nachstehend wurden die Mindestanforderungen festgelegt, die im allenfalls folgenden Vergabeverfahren herangezogen werden sollen: · Das jeweils angebotene System muss ein vollständiges transkranielles Magnetstimulations-System (TMS-System) für den Einsatz in der neurowissenschaftlichen Forschung sowie der klinischen Anwendung sein und zumindest Stimulator, Applikatoren, Neuronavigation, Behandlungsstuhl und Halterung umfassen. · Die angebotenen Systeme müssen für den Einsatz im MR-Umfeld geeignet und für kombinierte TMS/fMRT-Anwendungen verwendbar sein. · Das jeweilige System muss kompatibel zu den bestehenden Systemen für die TMS/fMRT Studien sein, um eine Übertragung der TMS/fMRT Erkenntnisse in die TMS-Applikation zu gewährleisten. Zur Beurteilung dessen wird auf Anlage ./1 bis Anlage ./4 verwiesen. · Das jeweilige System muss in seiner Gesamtheit als Medizinprodukt über eine CE-Kennzeichnung nach der Verordnung (EU) 2017/745 verfügen. Nur bei Vorliegen aller Mindestanforderungen kann eine Weiterführung der laufenden Forschungsprojekte gewährleistet werden, was die Einhaltung der Mindestanforderungen erforderlich macht.

Buyer
Medizinische Universität Wien
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1 Jul - Publication date
20 Jul - Planned procedure start date
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