Erbringung von Generalplanerleistungen für die Erweiterung der Klassenräume und des Ganztags an der Schrenzerschule in 35510 Butzbach (in serieller Bauweise)
Erbringung von Generalplanerleistungen für die Erweiterung der Klassenräume und des Ganztags an der Schrenzerschule in 35510 Butzbach (in serieller Bauweise)
Titel 1: Erweiterung Klassenräume und Ganztag Im Zuge der Maßnahme soll ein Erweiterungsbau für den Ganztag und weitere Klassenräume auf dem kreiseigenen Grundstück errichtet werden. Der Erweiterungsbau soll gemäß vorläufigem Raumprogramm unter anderem Betreuungsräume, zusätzliche Klassenräume und/oder Lernlandschaften, WC-Räume und Nebenräume enthalten. Aufgrund der in den Bestandsgebäuden geringen Anzahl an Toiletten, sollen im Erweiterungsbau zusätzliche WC-Räume geschaffen werden. Durch den Planer sind WC-Berechnungen und Empfehlungen zu erstellen. Das Gebäude ist mindestens nach GEG oder besser zu errichten. Die Baustandards des Wetteraukreises sind zu beachten. Der Leitfaden "Wirtschaftliches Bauen" des Wetteraukreises wird dem Planer bei Projektbeginn übergeben. Die Klimaschutzziele des Wetteraukreises sind zu beachten. Bauweise: Der Erweiterungsbau soll als funktionales, kompaktes und barrierefreies Gebäude errichtet werden. Auf dem Bestandsgelände ist die Möglichkeit für Baustellenlagerflächen begrenzt. Aus diesem Grunde soll der Erweiterungsbau nach Möglichkeit als Systembau oder Holzrahmenbau oder Holzmodulbau geplant und gebaut werden, wobei teilweise bestimmte Gewerke auch einzeln ausgeschrieben werden sollen. Technische Gebäudeausstattung: Im Zuge der ersten Leistungsphasen sind im Bestand die gebäudetechnischen Anbindungen zu untersuchen. Falls erforderlich sind zusätzliche Leitungen /Anschlüsse vorzusehen oder Bestandsleitungen zu ertüchtigen und/oder umzulegen. Technische Anlagen wie die Elektroakustische Lautsprecher Anlage (ELA), Hausalarmanlage, sowie die Sicherheitsbeleuchtung (Sibe) sind an den Bestand anzubinden und ganzheitlich zu betrachten. In den Klassenräumen kommen unter anderem interaktive Schultafeln (IAS) zur Ausführung, welche vom Auftraggeber geliefert und montiert werden. Im Zuge der Planung sind die Übergabepunkte abzustimmen und baulich umzusetzen. Hierfür sind rechtzeitig vorher Abstimmungen zwischen Schule und der Fachstelle " Schul-IT und Medienzentrum" zu organisieren. Das Gebäude soll voraussichtlich eine eigene Heizungsanlage erhalten und heizungstechnisch nicht an die anderen Gebäude angebunden werden. Im Zuge der Planung ist zu prüfen, ob bzw. in welcher Größe eine PV-Anlage wirtschaftlich sinnvoll eingeplant werden kann. Fällt die Entscheidung positiv aus, ist dies ebenfalls mit umzusetzen. Materialien und Einrichtung: Materialien sind in einem guten Standard (keine gehobene Ausführung) zu planen, um unnötige Kosten zu vermeiden. Auftragsänderungen sind dann möglich, wenn Sie vom Bauherrn gewünscht und schriftlich bestätigt werden und wenn sie den Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändern. Die Einrichtung und Möblierung erfolgt durch die Fachdienst "Schul-IT und Ausstattung" des Wetteraukreises. Daher sind rechtzeitig Abstimmungen mit allen Beteiligten u.a. der Schule, dem Fachdienst "Schul-IT und Ausstattung" durchzuführen. Titel 2: Außenanlage Die Außenanlage ist ebenfalls Bestandteil der Planungsleistung und umfasst vorwiegend den Bereich um den Neubau sowie die dazugehörigen nachzuweisenden Stellplätze. Die Zahl der Stellplätze im Bestand ist zu überprüfen und falls erforderlich zu ergänzen. Für den Neubau erforderliche Stellplätze sind möglichst in der Nähe des Neubaus zu verorten. Im Zuge der Errichtung der PKW-Stellplätze soll geprüft werden, ob E-Ladestation für PKW installiert werden können. Ist dies möglich, so ist mind. ein Parkplatz mit E-Ladestation zu versehen und weitere Stellplätze sind, gemäß Vorgabe des Wetteraukreises, für die nachträgliche Installation vorzurüsten. Titel 3: Baufeldfreimachung und Rückbau Um Platz für einen Erweiterungsbau auf dem Schulgelände zu schaffen, ist derzeit angedacht das jetzige Hausmeisterhaus zurückzubauen. Hierfür ist die Einrichtung auszulagern bzw. der Umzug in andere Räumlichkeiten der Schule zu organisieren. Leitungen und Anschlüsse sind teilweise umzulegen oder zurückzubauen. Entscheidungen, welche Varianten oder Optionen ausgewählt werden, ergeben sich in den Ausarbeitungen und Ergebnissen der Projektplanungen der Leistungsphasen im Zusammenhang mit den besten und wirtschaftlichsten Lösungen und den getroffenen Einzelfallentscheidungen durch den Bauherrn und hängen im Wesentlichen auch von deren Kosten ab. Zur Erreichung der Projektziele ist eine umfangreiche Präsenz des Planungsbüros insbesondere im weiteren Verlauf in der Bauleitung vor Ort unumgänglich. Ausführungsfrist: Mit der Planung soll unmittelbar nach Auftragserteilung begonnen werden. Die LP3 ist nach ca. 1,5 Jahre nach Auftragserteilung einzureichen. Die Ausschreibungen der Bauleistungen u.a. für den Systembau soll spätestens 2 Jahre nach Auftragserteilung vorliegen. Die Bauzeit soll 1,5 Jahr nicht überschreiten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit der Abgabe seines Angebotes und der weiteren Unterlagen seine Leistungen bis zum Abschluss der Maßnahme zu erbringen, auch wenn das in der Auftragsbekanntmachung angegebene voraussichtliche Ausführungsende erreicht ist. Eine entsprechende Klausel bei Projektverzögerungen und -unterbrechungen ist in den Besonderen Vertragsbedingungen enthalten. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte aus den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung.