2026-39_Bauwerksprüfungen_DIN1076_HP_EP
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Weitere Bestandteile des Leistungsumfanges sind für die Durchführung der vorgenannten Prüfungen erforderliche Leistungen wie - Verkehrssicherung einschl. Antrag für die Anordnung verkehrlicher Maßnahmen (VBA: Verkehrsbehördliche Anordnung) - Einsatz von Besichtigungsgeräten - Arbeiten für den Antrag für eine Betriebs- und Bauanweisung bei dem zuständigen Bahnbetreiber (BETRA) - Antrag für eine strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung beim zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamt - ... Die Prüfung erfolgt unter Berücksichtigung der RI-EBW-Prüf (Ausgabe 2017) sowie unter Verwendung des EDV Programms "SIB-Bauwerke" z. Zt. Version 1.9.5. Hauptprüfung nach DIN 1076 Die Prüfung erfolgt handnah gem. DIN 1076 Ziffer 5.2. H1-/H2-Prüfung Hauptprüfungen vor Abnahme der Bauleistung / vor Ablauf der Verjährungsfrist für die Gewährleistung. Es ist zwingend die Einhaltung gesonderter Terminvorgaben erforderlich. Unterwasserprüfung Prüfung von Bauteilen im Unterwasserbereich gem. DIN 1076 Ziffer 5.2.3. Die Prüfleistung hat entweder durch den Einsatz (eines "normalen" Bauwerksprüfers plus Taucher oder) einen Ingenieur der Bauwerksprüfung mit Nachweis als Berufs- oder Forschungstaucher zu erfolgen. Einfache Prüfung nach DIN 1076 Die Prüfung erfolgt als intensive, erweiterte Sichtprüfung gem. DIN 1076 Ziffer 5.3 und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vorhergehenden Hauptprüfung. Prüfung aus besonderem Anlass (Sonderprüfung) nach DIN 1076 Der Umfang der Sonderprüfung ergibt sich aus dem besonderen Anlass. Die Anforderungen sind in einem entsprechenden Prüfvermerk definiert und in SIB-Bauwerke hinterlegt.