Rahmenvertrag Quereinstieg (Qualifizierung von Straßenanwärtern) 2026-2026
Rahmenvertrag Quereinstieg (Qualifizierung von Straßenanwärtern) 2026-2026
. Die folgenden Leistungen müssen im Rahmenvertrag enthalten sein: 1. CE Führerscheine (14 Tage) a) Erwerb des Führerscheins der Klasse C/CE im Rahmen eines Kompaktkurs (inklusive Fahrstunden, theoretischer Prüfung und praktikscher Prüfung) b) Übungsstunden Klasse C c) Übungsstunden Klasse CE 2. Schulung "Arbeitssicherheit Baum I (AS Baum I)" Fachkunde für die Durchführung von gefährlichen Baumarbeiten mit der Motorsäge gemäß VSG 4.2 der SVLFG (5 Tage) a) Anforderungen der Unfallverhütungsvorschriften b) Motorsäge: Technik/Wartung/Pflege, Hilfsgeräte und Hilfsmittel c) Baumarbeiten mit der Motorsäge in der Praxis: Vorbereitung/Fällung/ Aufarbeitung d)Praktische und theoretische Prüfung mit Zertifikat gemäß DGUV-Information 214-059 3. Schulung "ASR 5.2" (1 Tag) a) Arbeitsstättenregeln ASR 5.2. b) Persönliche Schutzausrüstung (PSA) 4. Schulung "Anlegen und Pflegen von Grünflächen" (5 Tage) a) Gebräuchliche Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Fahrzeuge des Straßenbetriebsdienstes zur Grünpflege kennen b) Arbeitsabläufe zur Erstellung und Pflege der Grün- und Rasenflächen planen; c) Anlegen von befahrbaren Grün- und Rasenflächen, z. B. - Rasen - Schotterrasen -Rasengittersteine - Pflasterrasen d) Gehölze pflanzen, pflegen und schneiden, z. B. - Sträucher - Bäume - Hecken e) Umgang mit gebräuchlichen Geräten und Maschinen zur Grünpflege und zur Wildkrautbeseitigung unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften erlernen bzw. vertiefen und an ihnen die betriebsüblichen Wartungsarbeiten unter Anleitung durchführen, z. B. - Freischneider - handgeführte Mähgeräte - Schneidegeräte und Buschholzhacker - Flamm- und Infrarotgeräte - Bürstengeräte f) Baumschau und -pflegearbeiten durchführen 5.Schulung "Verkehrszeichen und - einrichtungen, Verkehrssicherungs- und Telematiksystemen" (1 Tag): a)Grundkenntnisse über die Arten der Verkehrszeichen und -einrichtungen sowie ihre Bedeutung anwenden b) Verkehrszeichen und -einrichtungen aufstellen bzw. anbringen, z. B. - Gefahrzeichen - Vorschriftzeichen - Richtzeichen - Absperrschranke - Leitkegel - Absperrbake - Lichtzeichenanlage c) Leit- und Schutzeinrichtungen aufstellen bzw. anbringen, z. B. - Leitpfosten - Leittafel - Schutzplanke - Blendschutzzaun d) Fahrbahnmarkierungen aufbringen, z. B. - Haltelinie - Wartelinie - Fußgängerüberweg - Richtungspfeil - Sperrfläche 6.Schulung "Durchführung des Winterdienstes" (1 Tag) a) Informationen für den Winterdienst beschaffen und auswerten b) Geräte, Maschinen und Fahrzeuge für den Winterdienst zusammenstellen und vorbereiten c) vorbeugende Maßnahmen des Schneeschutzes ausführen, insbesondere Schneeschutzzäune aufstellen, unterhalten und abbauen d) Zusammensetzung des Streugutes und der Menge des Streustoffes unter Beachtung ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte festlegen, Fahrzeuge mit Streugut beladen e)Maßnahmen des Winterdienstes durchführen, insbesondere Räumen von Schnee sowie Aufbringen von Streugut mit Fahrzeugen der Klasse CE Es muss die Möglichkeit bestehen, dass die Winterdienst Schulung vor Ort auf den Autobahnmeistereien stattfindet. 7.Schulung "Durchführen von Bau- und Instandhaltungsarbeiten" (5 Tage) a)Pflasterdecken und Pflasterrinnen sowie Plattenbeläge herstellen (Fokusthema) Böden lösen, transportieren, lagern, einbauen und verdichten, Planum herstellen b)Fahrbahnen instand halten (Fokusthema) insbesondere Setzungen, Verdrückungen, Abplatzungen und Ausbrüche bei bituminösen Fahrbahnen und Betonfahrbahnen beseitigen, Oberflächenbehandlung durchführen sowie Fugen schneiden, reinigen und vergießen c)Baugruben und Gräben ausheben sichern und schließen, offene Wasserhaltung durchführen, Rohre, Formstücke und Profile verlegen und verbinden, Bankette und Entwässerungseinrichtungen, insbesondere Straßengräben, Entwässerungsmulden, Straßenabläufe, Regenwasserleitungen und Regenrückhaltebecken in Standhalten d)Mauerwerk, Beton- und Stahlbetonbauteile herstellen Bauteile verarbeiten, Instandhaltungsarbeiten an Mauerwerk, Putz und Estrich, Beton- und Stahlbetonbauteilen durchführen Böden hinsichtlich ihrer bautechnischen Eignung beurteilen 8.Übernachtung und Verpflegung a)Es muss die Möglichkeit bestehen am Schulungsort Übernachtung und Verpflegung in Anspruch zu nehmen b)Die Übernachtungen müssen in einem Einzelzimmer erfolgen c)Die Verpflegungsmöglichkeit muss eine Vollverpflegung sein (Frühstück, Mittagessen und Abendessen) 9.Voraussetzungen/Anforderungen an die Bildungseinrichtung Die Bildungseinrichtung muss Erfahrung in der Durchführung von Schulungen im Bereich Straßenwärter, Straßen- oder Tiefbauer oder vergleichbar nachweisen können. Der Schulungsort muss so gewählt sein, dass er für die Teilnehmenden in angemessener Zeit erreichbar ist. Die An- und Abreise muss wirtschaftlich zumutbar sein und darf weder zu übermäßigen Zeitverlusten noch zu organisatorischen Belastungen führen. Da vom Arbeitgeber angeordnete oder im betrieblichen Interesse liegende Fortbildungen einschließlich der Reisezeiten als Arbeitszeit gelten, müssen sämtliche Schulungs- und Fahrtzeiten innerhalb der Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes liegen. Ein Arbeitstag darf maximal 10 Stunden umfassen; für die Planung wird von 8 Stunden Schulung (inklusive Pause) sowie jeweils 1 Stunde An- und Abfahrt ausgegangen. Die beauftragte Bildungseinrichtung muss sicherstellen, dass alle Teilnehmenden innerhalb von 12 Monaten alle Schulungen absolvieren können. Um zusätzliche Fahrtwege zu vermeiden und die Schulungszeit zu optimieren, soll die Möglichkeit bestehen Schulungen bei Bedarf als "Schulungsblock" zu kombinieren. Der zeitliche Ablauf der Schulungen erfolgt nach Einzelbeauftragung in Absprache mit dem Auftraggeber. Weitere Ausführungen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.