Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung 2026
Deadline:21 Sept 2026, 09:00
Tender information
Erlangen-Höchstadt
Type
Contract
Procedure
Open procedure
Ref. number
603_1403_02
Duration
01/01/2027 - 31/12/2030
Die Stadt Herzogenaurach ist aufgrund von § 88 Abs. 3 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) vom 16. Juni 2015 für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in gleicher Weise zuständig wie die
Dienststellen der Bayerischen Landespolizei. Die Stadt führt die Geschwindigkeitsüberwachung im übertragenen Wirkungskreis nach Maßgabe der für die polizeiliche Geschwindigkeitsüberwachung geltenden Vorschriften durch. Der Umfang der Überwachung des fließenden Verkehrs bestimmt sich nach der Vereinbarung über die Überwachung der zulässigen Geschwindigkeit von Fahrzeugen
mit dem zuständigen Polizeipräsidium Mittelfranken.
Dazu wird die Überlassung von Arbeitnehmern gem. AÜG und die Zurverfügungstellung der Technik für die Durchführung der
Überwachung des fließenden Verkehrs einschließlich der Durchführung des Innendienstes zum Zwecke der Prävention/Verhütung von Gefahren im Straßenverkehr ausgeschrieben.
Buyer
Stadt Herzogenaurach
Documents
Buyer
Stadt Herzogenaurach
Open for offers
39 days left
Important dates
12 Aug - Publication date
21 Sept - Deadline
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