Fahrdienstleistungen für Menschen mit Behinderung, Magistrat der Stadt Bremerhaven-Sozialamt
Fahrdienstleistungen für Menschen mit Behinderung, Magistrat der Stadt Bremerhaven-Sozialamt
Ziel dieser Ausschreibung ist es, geeignete Auftragnehmer (AN) für die schultägliche Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit wesentlicher oder drohender geistiger und/oder körperlicher Behinderung zu beauftragen. Los 3: Schulstandort Außerhalb (Niedersachsen, Bremen (HB)) Schule 1: Seeparkschule (Geestland/Debstedt) ca. 3 SuS Schule 2: Schule an der Markusallee (HB) ca. 2 SuS Schule 3: Georg-Droste-Schule (HB) ca. 4 SuS Gesamt ca. 9 Beförderungsfälle, davon (aktuell) ca. 2 Menschen mit Rollstuhlnutzung Die Anzahl der zu befördernden Schülerinnen und Schüler sowie deren Verteilung auf die Schulstandorte kann sich im Laufe des Schuljahres ändern; ebenso ist eine Veränderung der Anzahl der Schulstandorte (Erhöhung oder Verringerung) möglich. Die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den beiden Schulstandorten in der Stadt Bremen, erfolgt gemeinsam. Der AN hat sicherzustellen, dass im Rahmen der Schülerbeförderung die Mitfahrt von persönlichen Assistenzen (pA) der zu befördernden Schülerinnen und Schüler jederzeit möglich ist. Die Mitfahrt weiterer Begleitpersonen, wie z.B. Eltern, ist nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Abstimmung der der Fahrdienstleitung zulässig. Eine Beförderungspflicht besteht grundsätzlich nur an Schultagen (siehe Ziffer 4.2 der Leistungsbeschreibung). Im kommenden Schuljahr 2026/2027 werden die Schultage ca. 185 Tage betragen. Von dieser Anzahl wird in der Angebotsabgabe ausgegangen. Die Anzahl der Schultage kann jedoch ebenfalls von Schuljahr zu Schuljahr variieren. Für weitere Einzelheiten allgemeiner Art bzw. spezifisch zu den einzelnen Losen ist die Leistungsbeschreibung mitsamt den Vertragsbedingungen und insbesondere die Ziffern 4 ff. zwingend zu beachten.