Sachverständigendienstleistung AZU1
Sachverständigendienstleistung AZU1
Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um Sachverständigendienstleistungen nach § 20 Atomgesetz (AtG) für das Abfall-Zwischenlager Unterweser 1 (AZU 1) in der Gemeinde Stadland. Im AZU 1, vormals Externe Lagerhalle Unterweser, werden von der Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung zwischengelagert. Die staatliche Aufsicht wird vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz wahrgenommen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben zieht die Aufsichtsbehörde nach § 20 AtG Sachverständige hinzu. Die Aufsichtsbehörde überwacht insbesondere - die Einhaltung der Bestimmungen, Auflagen und Nebenbestimmungen der Genehmigungsbescheide, - die Einhaltung der Vorschriften des Atomgesetzes, des Strahlenschutzgesetzes, der atomrechtlichen und strahlenschutzrechtlichen Verordnungen sowie diese konkretisierenden, nachgeordneten Vorschriften, Richtlinien und Regeln, - die Einhaltung der erlassenen aufsichtlichen Anordnungen und sie prüft, ob darüber hinaus zum Schutz von Leben und Gesundheit oder Sachgütern zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind.