Markterkundung für die SPNV-Vergabewelle 32+ des Landes Baden-Württemberg
Markterkundung für die SPNV-Vergabewelle 32+ des Landes Baden-Württemberg
Das Land Baden-Württemberg plant die Ausschreibung umfangreicher Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Baden-Württemberg. Die davon betroffenen Verkehrsverträge laufen überwiegend ab den Fahrplanjahren 2032 ff aus und sollen in separaten europaweiten Vergabeverfahren, vsl beginnend ab Ende 2026, neu vergeben bzw. die Vergaben entzerrt werden (Vergabewelle 32+). Für die Erbringung der SPNV-Verkehrsleistungen werden den obsiegenden Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) Fahrzeuge, sowohl im BW- als auch im LCC-Modell, von der Landesanstalt Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg (SFBW) beigestellt. Im BW-Modell liegt die Verantwortung der Instandhaltung und Werkstatt beim EVU, im LCC-Modell liegt die Verantwortung der Instandhaltung und Werkstatt (Fahrzeugverfügbarkeit) beim Hersteller. Ziel der Markterkundung ist die Feststellung, welche EVU Interesse an der Teilnahme an der Vergabewelle 32+ haben und das Kennenlernen der Rahmenbedingungen für eine Teilnahme der EVU an den Vergaben. Diese sollen dann, soweit möglich, in den einzelnen Vergabeverfahren berücksichtigt werden. Hierzu ist jeweils mindestens eine Gesprächsrunde mit interessierten EVU vorgesehen, in der grundsätzliche Fragestellungen geklärt werden sollen. Interessierte EVU werden gebeten, bis zum 26.05.2026 - 11 Uhr - formlos, unter Nennung eines festen Ansprechpartners mit Kontaktdaten, ihr Interesse an einem Gespräch zu bekunden. Die Interessenbekundung zur Teilnahme an einem Gespräch ist über die eVergabeplattform https://www.subreport-elvis.de/E56357236 einzureichen. Der Aufgabenträger wird nach Ablauf der Frist zu einem Gespräch einladen und vorab rechtzeitig Informationen und Fragestellungen über die genannte eVergabeplattform als Vorbereitung zur Verfügung stellen. Auf dem genannten Vergabeportal werden Unterlagen und Informationen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung stellt, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Pflicht des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen und eigenverantwortlichen Information. Eine automatische Benachrichtigung erfolgt nur an registrierte Bieter. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform https://www.subreport-elvis.de erforderlich.