10-25-25-226; Sanierung von Brückenbauwerken im Kreis Pinneberg – beratende Ingenieurleistungen (RV)

Deadline:N/A

Tender information
Pinneberg
Type
Contract award
Procedure
Open procedure
Ref. number
10-25-25-226
Contract type
Framework agreement
Aufstellung eines Honorarangebotes für beratende Ingenieurleistungen zur Ist-Zustandserfassung sowie bauwerksdiagnostische Untersuchungen inkl. Laborleistungen als auch der Schadensbewertung der Brückenbauwerke im Kreis Pinneberg, sowie das Leistungsbild für Planungsleistungen (Grundleistungen) der „Objektplanung Ingenieurbauwerke“ und „Fachplanung Tragwerksplanung“ der Leistungsphasen 1 und 2 der HOAI in der gültigen Fassung. Die Ausschreibung erfolgt durch die Zentrale Vergabestelle des Kreises Pinneberg im Auftrag des FD 25 des Kreises Pinneberg. Dieser wird Vertragspartner. Das Leistungsverzeichnis, Teil 1-Vergabeunterlagen_Verfahrensbedingungen und Teil 2-Allgemeine Vertragsbestimmungen -AVB- wurden vom Auftraggeber erstellt und wird inhaltlich vom selbigen bindend.

10-25-25-226; Sanierung von Brückenbauwerken im Kreis Pinneberg – beratende Ingenieurleistungen (RV)

Die Ingenieurleistungen gelten für alle Infrastrukturbauwerke des Kreises Pinneberg im Zuständigkeitsbereich des Team Tiefbau. Pro Jahr sollen vom AN 3 Bauwerke bearbeitet werden. Die Gesamtvertragsdauer beträgt 4 Jahre. Der Vertrag läuft maximal über 12 Brückenbauwerke verteilt auf 4 Jahre: Ein Anspruch auf Zuteilung von Aufträgen kann nicht geltend gemacht werden. Für die angegebenen Preise ist eine vertragliche Bindung von mindestens 1 Jahr durch den AN zu gewährleisten. Sollten Preissteigerungen (in Abhängigkeit höherer Gewalt oder besondere wirtschaftliche Ereignisse) notwendig werden, die der AN nicht zu vertreten hat, müssen diese vorher beim AG angemeldet und nachvollziehbar (über einschlägige Preisberechnungsgrundlagen) dargelegt werden. Zwischen den Vertragsparteien hat eine einvernehmliche Anerkennung der Kostensteigerung zu erfolgen. Die fachliche Qualifikation und die technische Leistungsfähigkeit sind durch entsprechende Nachweise mit Abgabe des Angebotes zu übergeben. Weiterhin wird nach Ablauf der Angebotsphase noch innerhalb unmittelbar anschließenden Bewertungsphase eine Vorstellung der Arbeitsweise in Form einer max. einstündigen Präsentation verlangt. In dem Zusammenhang sind auch die genannten Inhalte und Nachweise der fachlichen und technischen Qualifikation zu erläutern und Rück- sowie Nachfragen zum Angebot und dessen Erläuterung zu beantworten. Die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Leistungen mit besonderer Fachkunde (Bauwerksprüfung DIN 1076, Mikroskopische Baustoffuntersuchungen, Bewertungen zur Betondauerhaftigkeit, Leistungsbild der Instandsetzungskonzeption) sind durch den jew. AN bzw. einen Teil einer Bietergemeinschaft zu leisten. Sofern nur Teile einer Bietergemeinschaft über eine wie vorstehende benannte besondere Fachkunde verfügen und entsprechende (Teil-)Leistungen erbringen werden, sind diese dem AG verbindlich zu benennen und darzulegen. Die fachliche Qualifikation und Ausstattung muss durch den jew. AN bzw. Teile einer Bietergemeinschaft im Zuge der Angebotsabgabe nachgewiesen werden. Änderungen in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft bzw. in vorstehendem Zusammenhang benannter, einzelner Personen/Spezialisten bedürfen der vorherigen Zustimmung des AG Zuschlagskriterien (siehe "Teil 01_Vergabeunterlagen_Verfahrensbedingungen"): . Preis/Honorar: 70 Punkte - Fachliche Qualifikation: 15 Punkte - Technische Leistungsfähigkeit: 15 Punkte Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Um die Beantwortung Ihrer Bieterfragen gewährleisten zu können, müssen diese bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein. Zum Angebot zählende Unterlagen dürfen nicht durch bloße Mitteilung eines Hyperlinks, Cloudzuganges und/oder Bereitstellung außerhalb der von der Vergabestelle für dieses Vergabeverfahren verbindlich erklärten Zugangswege zur Verfügung gestellt werden. Anderenfalls gelten diese als fehlend, verbunden mit den jew. daraus folgenden, vergaberechtlichen Konsequenzen. Bei der Einreichung elektronisch Unterlagen sind die Vorgaben des für dieses Vergabeverfahren für verbindlich erklärten Zugangsweges an Dateityp, Dateigröße und/oder Dateiname einzuhalten bzw. durch Umformatierung, Dateiaufteilung und/oder Änderung des Dateinamens entsprechend anzupassen. Eingereichte Unterlagen, die nicht diesen Anforderungen entsprechen, gelten als fehlend, verbunden mit den jew. daraus folgenden, vergaberechtlichen Konsequenzen.

Buyer
Kreis Pinneberg, Zentrale Vergabestelle
buyer-email@mail.com
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29 May - Publication date
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